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Mit Bußgeldern und Geldauflagen Gutes tun

Die IB-Stiftung ist eine verlässliche Adresse am Puls der Zeit für alle, die sich für eine bessere Welt engagieren wollen. Sie möchte zum gesellschaftlichen Wandel beitragen, indem sie Brücken baut zwischen Fördernden und Menschen, die Unterstützung benötigen. Zusammen mit dem Internationalen Bund helfen wir Menschen in jeglichen Lebenslagen, unabhängig vom Geschlecht, Herkunft, Alter und Konfession, indem wir sie unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Informationen für Richter*innen sowie Staatsanwältinnen*Staatsanwälte

Gute Gründe für die Zuweisung an die IB-Stiftung

  • Wir sind überparteilich, konfessionslos und stehen für Toleranz, Inklusion, Diversität und kulturelle Verständigung
     
  • Zusammen mit dem Internationalen Bund helfen wir Menschen in jeglichen Lebenslagen, unabhängig vom Geschlecht, Herkunft, Alter und Konfession, indem wir sie unterstützen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
     
  • Wir sind für alle da:
    • Kinder und Jugendliche - von der Kindertagesstätte bis zum Jugendtreff
    • Senioren - vom Seniorenheim bis zur Demenzstation
    • Menschen auf ihrem Bildungsweg - von zweiter Chance bis zur Medizinischen Akademie
    • Geflüchtete - vom Sprachkurs bis zur Unterkunft
    • Wohnungslose - von Beratung bis zur Kältehilfe

 

Unterstützen Sie die IB-Stiftung mit Ihrer Zuweisung

Die IB-Stiftung fördert die Projekte des Internationalen Bundes (im nachfolgenden IB genannt). Die Arbeit des IB hat Tradition: Seit fast 75 Jahren engagiert sich der IB als sozialer Träger mit inzwischen mehr als 14.000 Mitarbeitenden in mehr als 900 Einrichtungen deutschlandweit.

 

Ihre Unterstützung kommt an

Es ist Ihnen wichtig, dass Ihre Zuweisungen den Projekten vor Ort zu Gute kommen? Der IB engagiert sich dort, wo Hilfe gebraucht wird. Er wirkt deutschlandweit an über 300 Standorten: nah und regional.

Damit für Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, besitzen wir ein separates Geldauflagenkonto. Dadurch werden Geldeingänge unverzüglich und diskret bearbeitet.

 

Geldauflagenkonto

      Bank für Sozialwirtschaft

      IBAN DE68 3702 0500 0001 5964 01

      BIC BFSWDE33XXX

Sie möchten mehr über die IB-Stiftung erfahren? Hier gelangen Sie zu unserer Broschüre oder unserem Stifter-Brief.
Sehr gerne senden wir Ihnen die Broschüre auch postalisch zu. Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns sehr gerne hier.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

Informationen für Zahlungspflichtige

Ihnen wurde eine Geldauflage oder ein Bußgeld für die IB-Stiftung auferlegt?

Bitte überweisen Sie den vollständigen Betrag oder die Rate auf folgendes Konto:

 

Geldauflagenkonto

      Bank für Sozialwirtschaft

      IBAN DE68 3702 0500 0001 5964 01

      BIC BFSWDE33XXX

Als Verwendungszweck geben Sie bitte das Ihnen zugeteilte Aktenzeichen an.

Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt. Sie sind daher nicht steuerlich absetzbar.

 

Datenschutz

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und dienen lediglich der Fallabwicklung in der Kommunikation mit dem zuweisenden Gericht. Das heißt, wir melden sämtliche Zahlungseingänge und jeglichen Zahlungsverzug dem zuständigen Gericht.

Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns sehr gerne hier oder unter kontakt@ib-stiftung.de   

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Alle Informationen zum Schutz der Daten sind sind in unserer Datenschutzerklärung aufrufbar.

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