Die gemeinnützige IB-Stiftung ist Ansprechpartnerin für jeden Menschen, der sich für unsere Projekte einsetzen möchte. Um unsere Ziele zu verwirklichen, arbeiten wir eng mit Kolleginnen*Kollegen der gesamten IB-Gruppe zusammen. Wir nutzen unsere hohe Fachkompetenz und unser breites Netzwerk, um Menschen in Ihren verschiedenen Lebenslagen helfen zu können.
Wir setzen auf Kommunikation. Gemeinsam mit unseren Förderern und unseren Umsetzungspartner*innen innerhalb des IB finden wir Förderformen und Projekte, die die beabsichtigte Wirkung entfalten.
Transparenz ist uns sehr wichtig. Deshalb unterstützen wir die Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichten uns
offenzulegen, welche Ziele wir verfolgen, woher die Stiftungsmittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Wir sichern zu, dass Zuwendungen, die für konkrete Projekte gegeben wurden, auch für diese eingesetzt werden.
Name: IB-Stiftung, Stiftung bürgerlichen Rechts
Sitz: Frankfurt am Main
Anschrift: Valentin-Senger-Straße 5, 60389 Frankfurt am Main
Gründungsjahr: 2017
Hier finden Sie die Satzung sowie die Vergaberichtlinien unserer Stiftung.
Die IB-Stiftung (Steuernummer 45 255 66010) ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Der Freistellungsbescheid wurde vom Finanzamt Frankfurt am Main am 11.06.2019 für das Jahr 2017 bestätigt.
Vorstand
Thiemo Fojkar (Vorstandsvorsitzender)
Karola Becker (Vorstandsmitglied)
Dr. Altfried M. Lütkenhaus (Vorstandsmitglied)
Senat
Petra Merkel (Senatsvorsitzende)
Uwe Berner, Anke Brunn, Kai Drabe, Georg Mehl,Thomas Ranft, Konrad Tack
Bei der IB-Stiftung sind tätig: Eine Geschäftsführung in Vollzeit, eine Verwaltungsangestellte in Vollzeit, eine Fundraiserin in Vollzeit, eine Marketingreferentin in Teilzeit und eine Finanzbuchhalterin in Teilzeit.
Kooperationsvereinbarung mit
Internationaler Bund (IB) e. V.
Valentin-Senger-Straße 5
60389 Frankfurt am Main
Es gibt derzeit keine Spender/Förderer (weder eine Privatperson noch eine juristische Person), deren Anteil an jährlichen Zuwendungen mindestens 10 % der Gesamteinnahmen ausmacht.