behindertengerechtes Testament

Das behindertengerechte Testament

Ihre Lebensleistung gerecht weitergeben

Das Behindertentestament zielt auf eine möglichst lebenslange finanzielle Absicherung des Menschen mit Behinderung ab. Wenn Sie Angehörige mit Behinderung haben, für die Sie ein Erbe vorsehen, ist es wichtig, bei der Testamentsgestaltung besonders aufmerksam zu sein. Dies gilt vor allem dann, wenn die mögliche Erbin*der mögliche Erbe bereits zu Lebzeiten Leistungen des Sozialhilfeträgers in Anspruch nimmt. Solange Menschen mit Behinderung über kein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, muss der Sozialhilfeträger Leistungen gewähren. Im Erbfall ändert sich diese Situation. Der Sozialhilfeträger kann nun auf das Erbe zugreifen. Dies kann dazu führen, dass der Bezug von Sozialhilfeleistungen eingestellt wird. Denn Sozialleistungsempfänger*innen müssen zunächst die ererbten Vermögenswerte aufbrauchen. Erst danach erhalten sie wieder Sozialleistungen. Es ergeben sich aus dem Erbe also keine dauerhaften Vorteile für die Erbin*den Erben.

Bild lachendes Kind mit Behinderung und seiner Mama

Das behindertengerechte Testament oder Behindertentestament nimmt auf besondere Weise Rücksicht
auf die finanzielle Absicherung eines Familienmitglieds mit Behinderung. Darüber hinaus soll das Vermögen,
weitergegeben oder einer Sozialen Organisation wie zum Beispiel dem IB gespendet werden können.

Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, klicken Sie hier, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Vielleicht möchten Sie zunächst den kostenfreien Erbschaftsratgeber herunterzuladen mit wertvollen Hinweisen, dann klicken Sie hier für den PDF-Download.

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail