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IB-Stiftung – Handeln mit Weitsicht

Danke für Ihre Spende!

Wenn Sie Ihre Spende keinem bestimmten Zweck zuordnen, aber dennoch etwas Gutes tun wollen, dann spenden Sie an die IB-Stiftung. Wir nutzen Ihre Spende, um verschiedene Einrichtungen oder Projekte zu unterstützen – sei es, um etablierte Strukturen zu stärken oder Raum für innovative Ideen zu bieten.

Machen Sie sich als Unternehmen oder auch als Privatperson nachhaltig für die gute Sache stark!

Wenn Sie konkreter wissen möchten, wie Sie die IB-Stiftung mit einer gezielten Spendenaktion unterstützen oder als Unternehmen fördern können, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!

Hinweise zur Ausstellung einer Spendenquittung

In der Regel erhalten Sie zu Beginn des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung für die von Ihnen getätigte Spende. Sollten Sie innerhalb eines Jahres mehrfach gespendet haben, erhalten Sie eine Sammelbescheinigung.

Hinweis: Vereinfachter Spendennachweis 
Bei Spenden bis zu 300 Euro ist keine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Vordruck erforderlich (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV); es reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis kann ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Verbindung mit einem von der IB-Stiftung hergestellten Beleg dienen. Den Beleg der IB-Stiftung können Sie hier herunterladen: Vereinfachter Spendennachweis der IB-Stiftung