Liegen Ihnen benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders am Herzen? Oder möchten Sie mit Ihren Mitteln Wohnungslose in Ihrem Stadtteil unterstützen? Die Gründung eines Stiftungsfonds ermöglicht es Ihnen, sich gezielt für ein Projekt oder einen Förderbereich einzusetzen.
Ein Stiftungsfonds kann als Zustiftung in das Stiftungsvermögen einfließen, oder auch verbraucht werden. Die Erträge kommen jedoch ausschließlich dem von Ihnen gewünschten Zweck zugute. Ihre persönliche Verbindung können Sie zeigen, indem Sie dem Fonds einen Namen geben oder ihn nach dem Zweck benennen. Ihr Stiftungsfonds kann projekt- oder zeitbezogen sowie auf Dauer angelegt sein. Die Einrichtung übernehmen wir für Sie, unbürokratisch und schnell innerhalb weniger Tage. Stiftungsfonds können ohne externe Genehmigung (wie etwa Finanzamt, Amtsgericht, Stiftungsaufsicht) errichtet werden, was den Aufwand und die Kosten erheblich minimiert.
Gerne beraten wir Sie hierzu detaillierter, schreiben Sie uns unter kontakt@ib-stiftung.de.