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Treuhandstiftung

Ihre eigene Stiftung - von der IB-Stiftung verwaltet und begleitet

Die Gründung einer Treuhandstiftung, die Ihren Namen tragen kann, ist ohne großen Aufwand möglich. Ihre Stiftung kann von der IB-Stiftung verwaltet werden und Sie können sich auf ihre bevorzugten Stiftungsaufgaben konzentrieren. Hier können Sie selbst aktiv mitgestalten und lenken. Die IB-Stiftung verwaltet Ihre Treuhandstiftung langfristig und professionell. Sie können auch selbst Spenden für Ihre Stiftung sammeln.

Inhaltlich bedeutet das, Sie bestimmen als Stifter einen oder mehrere Zwecke für die Stiftung. Sie legen darüber hinaus fest, ob nur die Erträge aus der Stiftung für die definierten Projekte eingesetzt werden oder ob auch bestimmte Teile des Stiftungsvermögens bei zeitweilig größerem Bedarf genutzt werden dürfen. In einer Satzung können Sie weiterhin festlegen, ob ein Gremium für die Stiftung benannt werden soll, das zum Beispiel über die zu fördernden Projekte regelmäßig berät und entscheidet. Dieses Gremium hätte, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, über Ihren Abschied hinaus die Befugnis, in Ihrem Sinne die Stiftung weiter zu führen. Die Verwaltung übernimmt die IB-Stiftung als Treuhänderin Ihrer Stiftung. Das würde Sie von zahlreichen Aufwänden entlasten: Von der Buchhaltung über Rechenschaftsberichte bis hin zur Kommunikation mit Finanzamt und Stiftungsaufsicht sind zahlreiche formale Abläufe zu beachten, die bei der IB-Stiftung als Treuhänderin regelmäßig behandelt werden.

Gerne beraten wir Sie hierzu detaillierter, schreiben Sie uns unter kontakt@ib-stiftung.de.

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