Sie möchten helfen, und das auf möglichst unkomplizierte Art und Weise?
Dann ist die Zustiftung für Sie eine passende Möglichkeit langfristig und nachhaltig Gutes zu bewirken.
Eine Zustiftung ist leicht zu handhaben, unbürokratisch und Sie haben die Möglichkeit Ihre Zustiftung steuerlich geltend zu machen.
Mit einer Zustiftung in die IB-Stiftung sind Sie Chancengeber*in, stärken die Projektförderung der Stiftung und bieten den geförderten Projekten eine dauerhafte Zukunftsperspektive.
Mit unseren Projekten unterstützen und begleiten wir Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit, mit Handicap, in der Aus- und Weiterbildung, in der Flüchtlings- und der Integrationshilfe, in der Wohnungslosenhilfe und in der Seniorenbetreuung und -pflege.
Zustiftung vs. Spende - der UnterschiedZwischen einer Spende und einer Zustiftung gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während eine Spende zeitnah und vollständig für den Stiftungszweck verwendet wird und somit nur eine einmalige Hilfe darstellt, zeichnet sich eine Zustiftung durch ihre nachhaltige Ausrichtung aus. | Dauerhafte AusschüttungIm Gegensatz zur Spende fließen bei einer Zustiftung nur die Erträge aus dem Stiftungskapital in den Stiftungszweck. Dies ermöglicht eine langfristige und kontinuierliche Förderung über die eigene Lebenszeit hinaus. |
Mit einer Zustiftung leisten Sie einen dauerhaften Beitrag, der Jahr für Jahr Gutes bewirkt. Dieser feine Unterschied ermöglicht es, langfristige Projekte zu fördern und kontinuierlich positiven Wandel in der Gesellschaft zu bewirken, in der der Mensch im Mittelpunkt steht. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Zustiftung steuerlich geltend zu machen.
Wenn Sie einen nachhaltigen Beitrag leisten und langfristig Gutes bewirken wollen, dann füllen Sie einfach das untenstehende Online-Formular aus, um Ihre Zustiftung zu tätigen.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen oder Unklarheiten - Transparenz ist uns wichtig. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail unter kontakt@ib-stiftung.de.
Hinweise zur Ausstellung einer Spendenquittung
Sie erhalten nach Ihrer Spende eine E-Mail mit unserem Vereinfachten Spendennachweis. Diesen können Sie gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einreichen. Bei Spenden über 300 Euro erhalten Sie im darauffolgenden Monat Ihre Spendenquittung per E-Mail.